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Großer Baum

Baumpflege

Sämtliche Baumpflegemaßnahmen (schonende Form- und Baumpflegeschnitte, Fällungen oder Sondermaßnahmen) dürfen gemäß der ZTV-Baumpflege, prinzipell im ganzen Kalenderjahr durchgeführt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass keine naturschutzrelevanten Aspekte, kein Landesrecht oder kein Baumschutzsatzung gegen diese Maßnahmen sprechen.  Baumschutzsatzungen sind Gemeindeabhängig und müssen zwingend vorher mit der zuständigen Gemeinde besprochen werden. Bei geplanter Durchführung unserer Dienstleistung setzen wir uns mit ihrer zuständigen Gemeinde in Verbindung und kümmern uns um den rechtlichen Aspekt.

Totholzentfernung

Als "Totholz" bezeichnet man die ausgestorbenen Teile eines Baumes. Typische Beispiele dafür sind abgestorbene Äste an einem noch lebenden Baum.

Die Ursachen für Totholz werden von mehreren, meist zusammenwirkende, Faktoren beeinflusst. Dabei können beispielsweise Krankheiten am Baum, Pilz- und Insektenbefall bis hin zu Lichtmangel zum absterben einzelner Baumteile führen.

Als Eigentümer sind Sie für ihre Bäume verantwortlich. Sie sind verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, um die Verkehrssicherheit zu gewähren. Herabfallende Äste können auf Personen und Fahrzeuge fallen.

Lichtraumprofilschnitt

Im Laufe der Zeit wachsen Bäume von privaten Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum (Fußgängerwege etc.), beschränken somit den Durchgang und verstoßen gegen gesetzliche Regelungen. Der überhängende Wuchs kann Verkehrszeichen, Straßenlaternen und Straßenschilder verdecken und somit die Sicht beschränken oder vorbeifahrende Fahrzeuge (wie z.B. LKW´s)  beschädigen.

Es ist deshalb wichtig regelmäßig den Wuchs der Bäume zu pflegen, um so die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Besitzer sind somit gemäß § 28 Abs 2 StrG verpflichtet, die Bäume so zurück zu schneiden, sodass diese keine Gefahr darstellen. Wir empfehlen deshalb Grundstücksbesitzer Ihre Anlagen regelmäßig pflegen zu lassen. 

Gesetzliche Regelungen sind wie folgt vom Gesetztestgeber festgelegt :

      

 

Auslichten

Mindesthöhe KFZ-Verkehr:           4,5 Meter


Mindesthöhe Geh- und Radwege : 2,5 Meter

Ziel der Auslichtung ist es, eine schöne, lichtdurchflutende Baumkrone zu erhalten. Dabei wird auf die Längen- und Höhenwastums sowie die dichte des "Blätterkleids" geachtet, sodass ihr Baum wieder gesund und schön ist:

In der Regel werden Bäume alle 4 und 6 Jahren sorgfältig ausgelichtet. Dabei fallen folgende Tätigkeiten an:









Auslichten eines Baumes bringt nicht nur einen besseren Lichteinfall in Ihren Garten sondern fördert die Fotosynthese und reduziert gleichzeitig das Auftreten von Pilzkrankheiten an den Blättern des Baumes.

 

Baumpflege Auslichtung
alle überkreuzt oder überlagerte Äste werden herausgenommen
Totholz wird entfernt
Äste die zum Baumstamm (nach innen) wachsen werden entfernt
längere Seitentriebe die über die Kronenform rausragen werden zurückgeschnitten
Überflüssige (Wild)-Triebe werden komplett entnommen

Kronenschnitt

Um das Wohlbefinden (gesund und vital) eines Baumes zu gewährleisten, ist ein regelmäßiger fachgerechter Kronenschnitt notwendig. Hier werden reibende Äste, Wassertriebe oder abgestorbene Triebe entfernt. Dabei ist zu beachten, dass nicht mehr als 1/4 der Feinäste entfernt werden. Die Äste tragen zahlreiche Blätter, die für den Baum bzw. für die Fotosynthese des Baumes eine wichtige Rolle spielen. Ausufernde Baumkronen bieten eine relativ große Angriffsfläche bei Stürmem und stellen ein großes Sicherheitsrisiko dar.

Hinweis: Jeder Schnitt kann gesundheitliche Folgen für den Baum darstellen. Ein unsachgemäße Kappung führt dazu, dass sicherheitsrelevante Faktoren (z.B. die Standsicherheit) beeinträchtigen werden.

Durch unsere Dienstleistungen in der Baumpflege stellen wir sicher, dass Ihr Baum fachmännisch zurückgeschnitten wird und kein Risiko darstellt.

Obst- und Jungbaumpflege

In erster Linie ist das Ziel der Jungbaumpflege, den Baum optimal für die Anforderungen eines ausgewachsenen Baumes vorzubereiten. Hierbei wird eine unerwünschte Entwicklung des Baumes durch Korrekturmaßnahmen (auch bekannt als Erziehungsschnitt) entgegengewirkt. Jungbäume in Wohngebieten werden deshalb so korrigiert, dass keine Äste richtung Haus wachsen können.

Besonders bei jungen Obstbäume ist ein frühzeitiger Erziehungsschnitt von Vorteil. So erreicht man eine optimale Kronenbildung und fördert durch Licht- und Lufteinwirkung die Knospenbildung.

Wassertriebe ziehen dem Baum wertvolle Nährstoffe ab und müssen auch zurückgeschnitten werden. Merkmale für Wassertriebe sind eine glatte, hellbraune Oberfläche. Sie wachsen i.d.R gerade nach oben hinweg.

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